Das Konkursinventar ist das Verzeichnis der Vermögenswerte des Gemeinschuldners, welches sofort nach Mitteilung des Konkurserkenntnisses an das Konkursamt von Amtes wegen aufgenommen werden muss und der Feststellung der Aktiven des Gemeinschuldners dient, ergänzt um das Requisitorial bzw. die Requisitoriale aus der rechtshilfeweisen Aufnahme ausserhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereiches der Verwaltung gelegener Inventargegenstände, durch die dortige örtlich zuständige Verwaltung
Zur Inventierung zählt auch die Sicherung der dem Konkursbeschlag unterliegenden Vermögenswerte durch die Konkursverwaltung (Sicherungsmassnahmen / Sicherungsmittel).
Synonym:
- Aktivenverzeichnis
- Güterverzeichnis
- Verzeichnis über Vollstreckungssubstrat