Das Konkursinventar umfasst Vermögenswerte des Gemeinschuldners unterschiedlichster Funktionsart:
- Eigene und fremde Sachen
- Unbelastete und (einem Gläubiger) „verpfändete“ Gegenstände [vgl. SchKG 198]
- „gepfändete“ Objekte [vgl. SchKG 199 Abs. 1]
- Verarrestierte Objekte [vgl. SchKG 199 Abs. 1]