Alle inventierten Vermögenswerte sind zu schätzen:
Schätzungsart
- Schätzung des mutmasslichen Liquidationswertes
Zusammenzug am Inventarende
- Am Schluss des Inventars sind die Schätzungssummen der einzelnen Abteilungen zusammenzustellen (KOV 25 Abs. 1)
SchKG 227
F. Schätzung
In dem Inventar wird der Schätzungswert jedes Vermögensstückes verzeichnet.
Weiterführende Informationen
- Inventar-Struktur / Inventar-Inhalt
- Inventar-Unterzeichnung durch Schätzer