Als bewegliche Sachen gelten:
Fahrnis (Gegenstände) jeder Art
- auch Fahrnisbauten (Bestandteilbildung als Abgrenzungskriterium)
- Zugehör
Inhaber- und Ordrepapiere [vgl. SchKG 201]
- Inkassoübergabe oder Inkassoindossament
- Sicherungsübergabe oder Sicherungsindossament
- Eigentumsansprache-Möglichkeit [vgl. SchKG 201]
Weiterführende Informationen
- Rücknahmerecht des Verkäufers [vgl. SchKG 203]
- Zuberhör | zubehoer.ch
- Eigentumsansprache | eigentumsansprache.ch
- Aussonderung