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Konkursinventar

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Präsenzpflicht

Rechtsgebiet:
Konkursinventar
Stichworte:
Konkursinventar
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Den Konkursit trifft während des ganzen Konkursverfahrens eine allgemeine Präsenzpflicht:

  • Rechtsgrundlage
  • Entfernungsverbot
    • Der Konkursit darf sich ohne besondere Erlaubnis der Konkursverwaltung nicht entfernen
  • Präsenz bei der Inventarisierung
    • Der Konkursit hat bei der Inventaraufnahme vor Ort mitzuwirken, alle Vermögenswerte zu nennen und herauszugeben (SchKG 222 Abs. 1; Auskunfts- und Herausgabepflicht)
  • Missachtung der Präsenzpflicht
    • Die Konkursverwaltung hat das Recht, den Konkursiten nötigenfalls polizeilich vorführen zu lassen (SchKG 229 Abs. 1 Satz 2)
    • Die Missachtung der Präsenzpflicht steht unter der Strafandrohung von StGB 323 Ziffer 5

Gesetzestexte

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